Gewährleistung

Gemäß Gesetzgebung beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Kaufdatum. Das Gewährleistungsrecht steht dem Käufer nur dann zu, wenn der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft ist. Für durch unsachgemäße Verarbeitung des Produkts entstehende Mängel kann der Verkäufer nicht haftbar gemacht werden. Der Käufer kann zunächst als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Produktes verlangen. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Käufer anstelle eine Nacherfüllung seiner Wahl (Herabsetzung der Vergütung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, die durch fehlerhafte Produkte oder verspätete Lieferungen entstanden sind. Außerdem besteht gegenüber dem Verkäufer kein Gewährleistungsanspruch. Sie sollten deshalb vor dem Erwerb der Ware die Einsetzbarkeit abklären.

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